Übersicht
Am 4. August 1998 wurde der Beschluss des Europarates bezüglich CTR 21 im “Official
Journal of the EC” veröffentlicht. CTR 21 gilt für alle Non-Voice-Terminalgeräte mit DTMF-
Anwahl, die zum Anschluss an analoge PSTN (Public Switched Telephone Network,
öffentliches Telefonnetz) gedacht sind.
CTR 21 (Common Technical Regulation) für die Erfordernisse zum Anschluss an analoge
öffentliche Telefonnetze über Terminalgeräte (außer Terminalgeräten, die Stimmtelefonie
für “Justified Case Service” anbieten) für Netzwerkadressen, wenn vorhanden, wird durch
Multifrequenz-Dualtonsignale impliziert.
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